House of Asia und Selgros Wettbewerb – Gewinnen Sie wertvolle Preise

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House of Asia hat in Zusammenarbeit mit der Großhandelskette Selgros Cash & Carry ein attraktives Gewinnspiel für Sie vorbereitet. Gewinnen Sie Sencor-Stabmixer mit dem House-of-Asia-Logo und Geschenkkörbe mit House-of-Asia-Produkten. 

HOUSE OF ASIA WETTBEWERB AUF SELGROLS

Wettbewerbsdauer: 16.05.2017 – 29.05.2017

Um am Wettbewerb teilzunehmen, müssen Sie:

Sie besitzen eine Selgros-Kundenkarte? Kaufen Sie im Aktionszeitraum (16. bis 29. Mai 2017) Produkte der Marke House of Asia in Selgros Cash & Carry-Filialen im Wert von mindestens 100 PLN (netto). Bewahren Sie die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer oder den Kassenbon aus dem Selgros-Netzwerk auf. Gewinner sind die Personen mit den höchsten Einkäufen im Aktionszeitraum.

Auszeichnungen:

Die ersten vier Plätze – Mixer mit dem Logo der Marke House of Asia. Die nächsten sechs Plätze – Präsentkörbe mit DeCare-Produkten im Wert von 100 PLN (brutto).

Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden am 5. Juni 2017 bekannt gegeben.
 
Viel Glück!

REGELN DES WETTBEWERBS "HAUS ASIEN"

1. ORGANISATOR
1. Veranstalter des Wettbewerbs mit dem Titel „House of Asia“, im Folgenden „Wettbewerb“ genannt, ist die De Care Group Spółka z o. o. i Wspólnicy Sp. Komandytowa mit Sitz in Pieńków 147A, 05-152 Czosnów, eingetragen im Unternehmerregister des Bezirksgerichts für die Hauptstadt Warschau, 14. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer 0000099339; Steueridentifikationsnummer (NIP): 118-16-76-491; Nationale Unternehmensregisternummer (REGON): 017321076, im Folgenden „Veranstalter“ genannt.
2. Der Wettbewerb wird in Zusammenarbeit mit Transgourmet Polska Sp. z o. o. mit Sitz in Poznań (61-131), Zamenhofa-Straße 133, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters beim Amtsgericht Poznań-Nowe Miasto und Wilda in Poznań, 8. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer 0000045597, organisiert und dient der Förderung des Absatzes der Markenprodukte des Veranstalters in der Großhandelskette SELGROS, im Folgenden Wettbewerbspartner genannt.
3. Der Veranstalter erklärt, dass es sich bei dem Wettbewerb nicht um ein Glücksspiel, eine Verlosung, eine Wette, eine Werbelotterie, deren Ergebnis vom Zufall abhängt, oder eine andere im Glücksspielgesetz vom 19. November 2009 (Gesetzblatt von 2009, Nr. 201, Pos. 1540, in der geänderten Fassung) vorgesehene Form handelt.
4. Der Veranstalter erklärt, dass personenbezogene Daten ausschließlich vom Wettbewerbspartner als Verantwortlichem für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Kundenkartenaufzeichnungen erhoben und verarbeitet werden und vom Veranstalter ausschließlich im Rahmen und zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs gemäß dem Gesetz vom 29. August 1997 über den Schutz personenbezogener Daten (Gesetzblatt von 2016, Pos. 922, in der geänderten Fassung) verwendet werden.
5. Veranstalter ist die Partei, die den Preis im Sinne der Artikel 919, 920 und 921 des Gesetzes vom 23. April 1964 – Bürgerliches Gesetzbuch (Gesetzblatt von 1964, Nr. 16, Pos. 93, in der geänderten Fassung) – verspricht.
2. TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN WETTBEWERB
1. Der Wettbewerb wird im Gebiet der Republik Polen im Großhandelsvertriebsnetz SELGROS organisiert.
2. Teilnahmeberechtigt sind volljährige polnische Staatsbürger mit Wohnsitz in der Republik Polen, die die in diesen Regeln festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Minderjährige dürfen nur teilnehmen, wenn sie dem Veranstalter die schriftliche Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters zur Teilnahme am Wettbewerb vorlegen (nachfolgend gemeinsam als „Teilnehmer“ oder einzeln als „Teilnehmer“ bezeichnet).
3. Mitarbeiter und Vertreter des Veranstalters, anderer an der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs beteiligter Stellen sowie Mitglieder der unmittelbaren Familie von Mitarbeitern und Vertretern des Veranstalters und des Wettbewerbspartners (d. h. Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Adoptivkinder und deren Ehepartner sowie Lebenspartner) sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
4. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die in der Datenbank des Wettbewerbspartners als Inhaber einer SELGROS-Kundenkarte registriert sind, die gemäß den „Verkaufsbedingungen der SELGROS SP. z o. o.“ ausgestellt und verwendet wird. Die dem Wettbewerbspartner im Rahmen der Kundenkartendatenübermittlung gemachten Angaben müssen wahrheitsgemäß und der Realität entsprechend sein.
5. Jeder Teilnehmer darf nur mit einem einzigen Kundenkarteninhaberkonto der Selgros Sp. z o. o. an dem Wettbewerb teilnehmen.
6. Die Teilnahme am Wettbewerb und die Bereitstellung der damit verbundenen Daten erfolgen vollkommen freiwillig und sind für den Teilnehmer mit keinerlei Gebühren verbunden.
7. Nur Teilnehmer, die die oben beschriebenen Teilnahmebedingungen erfüllen, dürfen am Wettbewerb teilnehmen.
8. Die Teilnahme am Wettbewerb erfordert die folgenden kumulativen Maßnahmen:
a) Lesen und Annehmen dieser Bestimmungen,
b) Käufe von Produkten der unter den Wettbewerb fallenden Marken: House of Asia innerhalb des in Anhang Nr. 1 der Verordnung aufgeführten Selgros-Filialen erhältlichen Sortiments zu einem Nettobetrag von mindestens 100 PLN (einhundert Zloty), d. h. ohne Mehrwertsteuer.
10. Weder der Veranstalter noch der Wettbewerbspartner erstatten die Teilnahmegebühr für den Wettbewerb.
11. Wer am Wettbewerb teilnimmt, ist an diese Bestimmungen gebunden.
12. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Gewinnerbeitrag und die erforderlichen Daten auf der Wettbewerbswebsite veröffentlicht werden, um andere Teilnehmer über die Ergebnisse des Wettbewerbs zu informieren. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer hiermit einverstanden.
3. Wettbewerbsregeln
1. Um am Wettbewerb teilzunehmen, müssen Sie während des Wettbewerbszeitraums (16. Mai 2017 – 29. Mai 2017) folgende Voraussetzungen erfüllen:
Kaufen Sie in Selgros Cash & Carry-Filialen in Polen Produkte der Marke House of Asia aus dem in Anhang 1 der Teilnahmebedingungen aufgeführten Sortiment („Wettbewerbsprodukte“) im Wert von mindestens 100 PLN (einhundert Złoty netto, d. h. ohne Mehrwertsteuer). Der Kauf muss durch eine Mehrwertsteuerrechnung oder einen Selgros-Kassenbon belegt werden.
2. Gewinner des Wettbewerbs und Gewinner der Einzelpreise sind die Inhaber der Selgros-Kundenkarte, die während des Wettbewerbs im unter Punkt 1 genannten Zeitraum einen Kauf von Wettbewerbsprodukten mit dem höchsten Wert gemäß den Nettokaufpreisen, d. h. ohne Mehrwertsteuer, tätigen.
3. Der Wert der Einkäufe wird fortlaufend durch das Handelssystem der Selgros Sp. z o. o. überprüft.
4. Die ersten vier Plätze im Wettbewerb erhalten einen Mixer der Marke House of Asia im Wert von 151,12 PLN. Die nächsten sechs Plätze werden mit einem Warenkorb von DeCare-Produkten im Wert von 100 PLN belohnt. Jeder Karteninhaber kann, unabhängig von der Anzahl der im Wettbewerb eingesetzten Karten, nur einen Preis gewinnen.
5. Der Inhalt dieser Verordnung ist verfügbar:
– auf den Webseiten: www.decare.pl, www.selgros.pl
– im Büro des Organisators
6. Der Wettbewerb findet im Gebiet der Republik Polen zwischen dem 16. Mai 2017 und dem 29. Mai 2017 gemäß den in dieser Satzung festgelegten Grundsätzen und dem geltenden polnischen Recht statt.
4. REGELN FÜR DIE VERGABE UND EINNAHME VON PREISEN
1. Innerhalb von 7 Werktagen nach Ablauf des Wettbewerbszeitraums werden die Gewinner des Wettbewerbs auf Grundlage der Daten aus dem Selgros-Verkaufssystem ausgewählt.
2. Der Wettbewerbspartner ernennt einen dreiköpfigen Ausschuss, der auch von Selgros ernannte Personen umfasst. Dieser Ausschuss ermittelt und genehmigt die Ergebnisse des Wettbewerbs und überprüft, ob der Gewinner die Bestimmungen des Reglements eingehalten hat.
3. Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden auf den Webseiten www.decare.pl und www.selgros.pl sowie auf den Profilen http://www.facebook.com/DeCare und http://www.facebook.com/Selgros bekanntgegeben. Die Gewinner werden innerhalb von fünf Werktagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse telefonisch, per E-Mail oder per Post benachrichtigt. Der Gewinner muss die Annahme des Gewinns innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall wird der Gewinn an den nächsten Teilnehmer vergeben, der laut Datenbank des Wettbewerbspartners den nächsthöchsten Wert an gekauften Wettbewerbsprodukten erzielt hat. Bestätigt auch dieser Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht, wird das im vorherigen Satz beschriebene Gewinnerauswahlverfahren wiederholt. Bestätigt auch der dritte Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht, geht der Gewinn in das Eigentum des Veranstalters über.
4. Die offizielle Preisverleihung findet in der Selgros-Zentrale (Halle) statt, die dem Kaufort des Gewinners am nächsten liegt. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf eine Barauszahlung oder sonstige Entschädigung. Der Teilnehmer verliert den Anspruch auf den Preis, wenn er gegen eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen verstößt. Wird ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen nach der Preisverleihung festgestellt, ist der Teilnehmer zur Rückgabe des Preises verpflichtet.
5. Die Teilnahme am Wettbewerb sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten, einschließlich des Anspruchs auf einen Preis, sind nicht übertragbar. Ein Teilnehmer kann auf seinen Anspruch auf einen Preis verzichten.
5. BESCHWERDEN
1. Beschwerden bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs können spätestens 10 Tage nach Bekanntgabe der Ergebnisse (maßgebend ist das Datum des Poststempels) ausschließlich per Einschreiben an folgende Adresse gerichtet werden: Selgros Sp. z o. o., Kundenservice, ul. Zamenhofa 133, 61-131 Poznań, mit dem Vermerk „Wettbewerb De Care“. Über die Beschwerden entscheidet ein vom Veranstalter des Wettbewerbs ernanntes Gremium. Die Entscheidung des Gremiums wird dem beschwerdeführenden Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Beschwerde beim Veranstalter per Einschreiben an die in der Beschwerde angegebene Adresse zugestellt.
2. Die Beschwerde sollte den Namen, Nachnamen und die genaue Adresse des Teilnehmers sowie eine detaillierte Beschreibung und Begründung der Beschwerde enthalten.
3. Beschwerden bezüglich des Wettbewerbs, die nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
4. Selgros Sp. z o. o. ist nicht für die Organisation und Durchführung des Wettbewerbs verantwortlich. Der Veranstalter trägt die volle Verantwortung für den Inhalt der Regeln, die Durchführung des Wettbewerbs, die Preisvergabe und die Bearbeitung von Beschwerden.
6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Die personenbezogenen Daten der Wettbewerbsteilnehmer werden vom Wettbewerbspartner gemäß dem Datenschutzgesetz (Gesetzblatt 2016, Pos. 922, in der jeweils geltenden Fassung) verarbeitet und dem Veranstalter ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs, einschließlich der Auswahl der Preisträger, der Preisvergabe und der Preisübergabe, zur Verfügung gestellt. Die Angabe Ihrer Daten ist freiwillig, jedoch ist eine Teilnahme am Wettbewerb ohne Ihre Daten nicht möglich. Jeder Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft und Berichtigung seiner Daten.
2. Mit der Teilnahme am Wettbewerb bestätigt der Teilnehmer, dass er die Teilnahmebedingungen gelesen hat, diese akzeptiert und allen darin enthaltenen Wettbewerbsregeln zustimmt.
3. Sämtliche Informationen zum Wettbewerb in Werbematerialien dienen ausschließlich Informationszwecken und begründen keine Ansprüche. Verbindlich sind allein die Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen.
4. Der Veranstalter sichert zu, dass etwaige Änderungen der Teilnahmebedingungen die bereits erworbenen Rechte der Teilnehmer nicht beeinträchtigen und die Wettbewerbsbedingungen nicht verschlechtern. Im Falle von Änderungen der Teilnahmebedingungen wird der Veranstalter die Teilnehmer durch Veröffentlichung entsprechender Informationen auf den Wettbewerbswebseiten und in seiner Geschäftsadresse informieren. Die geänderten Teilnahmebedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Veröffentlichung. In allen Angelegenheiten, die nicht durch die Verordnung geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts, insbesondere die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

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